Revision des WWG: Zurück an den Absender

06. März 2013

Die Umweltverbände und der Kantonale Fischereiverband sind sich einig: Das Wasserkraftpotenzial im Kanton Schaffhausen ist bescheiden. Mit dem Ausbau der bestehenden Anlagen kann die heutige jährliche Stromproduktion um 3% gesteigert werden. Der geplante Höherstau sowie Projektideen für ein neues Rheinfallkraftwerk stehen in keinem Verhältnis zu den zu befürchtenden Auswirkungen auf die nationalen Schutzgebiete und die einzigartige Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Diessenhofen. Das heisst: Eine Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) zu jetzigen Zeitpunkt ist unnötig, der Bau eines neuen Rheinfallkraftwerkes keine Option.

Die vergangene Woche vorgestellte Vorlage zur Revision des kantonalen Wasserwirtschaft und damit verbunden der geplante Höherstau beim Kraftwerk Schaffhausen kommen für die Verbände zu einem falschen Zeitpunkt. Das Volk hat sich Ende der 60er Jahre klar und deutlich für ein Verbot eines Höherstaus ausgesprochen. Es darf nicht sein, dass in vorauseilendem Gehorsam nun das Gesetz angepasst wird. Zuerst müssen die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete von nationaler Bedeutung im Detail abgeklärt werden. Erst wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, ist eine Diskussion über eine allfällige Anpassung des WWG sinnvoll.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Baudepartementes hat vom Sommer 2011 bis Frühjahr 2012 die Grundlagenberichte1 zur Wasserkraftstrategie im Kanton Schaffhausen erarbeitet. Die unter der Mitwirkung der Umweltverbände und dem Fischereiverband entwickelten Studien zeigen deutlich, dass die Wasserkraft im Kanton bereits sehr gut genutzt ist. Es besteht ein Optimierungspotenzial bei bestehenden Anlagen von 6-11 GWh/J, was rund 3% der heutigen jährlichen Produktion (270 GWh/J) ausmacht. Demgegenüber besteht beim Bau neuer Kraftwerksanlagen ein Potenzial von rund 61 GWh/J. Davon stammen 60 GWh von einem neuen Rheinfallkraftwerk Laufen-Uhwiesen. Sämtliche übrigen Gewässer des Kantons verfügen im Vergleich zum Ausbau der bestehenden Anlagen an Rhein und an der Wutach über ein untergeordnetes Potenzial von max. 0,25 GWh/J.

Vor dieser Ausgangslage wird deutlich, dass ein energiepolitisch relevantes Potenzial nur noch durch den Ausbau der Wasserkraft am Rhein zu realisieren ist. Just diese Vorhaben tangieren jedoch zwei Bundesinventare von Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung (BLN) und ein Flachmoor von nationaler Bedeutung im Schaaren. Stefan Kunz, Geschäftsführer der nationalen Gewässerschutzorganisation Aqua Viva – Rheinaubund meint dazu: „Solange wir jede dritte Kilowattstunde verschwenden, dürfen Landschaften und Lebensräume von nationaler Bedeutung wie der Rheinfall auf keinen Fall geopfert werden.“

Eine moderate Erhöhung der Ausbauwassermenge beim Kraftwerk Neuhausen, die permanente Nutzung des Wehrüberfalls beim KW Schaffhausen sowie ein Ausbau des KW Wunderklingen sind Massnahmen, die auch aus Sicht der Verbände geprüft werden sollen. Ein Höherstau oder der Neubau eines Kraftwerkes dürfen jedoch erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der Kanton seine Hausaufgaben beim Energiesparen und bei der Energieeffizienz – insbesondere auch innerhalb der kantonalen Verwaltung gemacht hat.

Barbara Gehring, Geschäftsführerin WWF SH
Stefan Kunz, Geschäftsführer Aqua Viva – Rheinaubund
Fredy Springmann, Präsident Kant. Fischereiverband
Gabi Uehlinger, Präsidentin Pro Natura SH
Kontakt: Aqua Viva – Rheinaubund, Stefan Kunz, 079 631 34 67

1 Medienmitteilung und Grundlagenberichte siehe www.aquaviva-rheinaubund.ch > News

.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print