Medienmitteilung der IG «Stopp Randenüberfahrt»

12. September 2025

Asphaltierte Teststrecke auf der Randenüberfahrt rechtlich zulässig?

Mit grossem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass wenige Tage nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage «Asphaltierung Randenüberfahrt – Wie weiter»? durch den Regierungsrat eine asphaltierte Teststrecke im sensiblen Randengebiet eingerichtet wurde.

Die Antwort des Regierungsrates vom 25. August 2025 betonte ausdrücklich die Notwendigkeit einer sorgfältigen Güterabwägung und die Berücksichtigung des Landschaftsschutzes im BLN-Gebiet. Die Einrichtung einer Teststrecke mit Asphaltbelag widerspricht der konstruktiven Haltung in der Antwort des Regierungsrates und untergräbt das Vertrauen in den politischen Prozess. Es entsteht der Eindruck, dass Fakten geschaffen werden, bevor die rechtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen überhaupt geklärt sind.

Wir sind der Meinung, dass eine Asphaltierung gemäss heutigem kantonalem Richtplan rechtlich nicht zulässig ist. Im Kapitel 1-3-1/1 BLN-Gebiet «Randen» steht dies wie folgt:
«Im Engeren Randenschutz-Gebiet (ERS) dürfen nicht befestigte Strassen und Wege sowie Strassen und Wege mit einem Naturbelag (z. B. Grienbelag) nicht asphaltiert werden.»

Wir fordern den Regierungsrat auf, umgehend Klarheit über die rechtliche Grundlage und die Zielsetzung der Teststrecke zu schaffen. Zudem soll geprüft werden, ob die Einrichtung mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans und dem Schutzstatus des Randengebiets vereinbar ist. Ist für die Teststrecke eine Bewilligung nötig, so ist dafür noch ein öffentliches Gesuch zu stellen.

Die Randenüberfahrt verdient eine Lösung, die dem Schutz der einzigartigen Landschaft gerecht wird und nicht eine Salamitaktik, die Fakten schafft, bevor die Diskussion abgeschlossen ist.

Mit besten Dank für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse
Im Namen der IG «Stopp Randenüberfahrt»
Roland Müller, Kantonsrat GRÜNE SH

Tim Bucher, Kantonsrat GLP SH
Urs Capaul, Co-Präsident Pro Natura SH
Melanie Flubacher, Kantonsrätin SP SH
Daniela Furter, Grossstadträtin GRÜNE SH
Simon Furter, Geschäftsleiter WWF SH
Paddy Portmann, Kantonsrat SP SH

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